VorschriftenUnfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik, gültig für den gesamten Gewerbebereich.
Hier sind die Prüfpflichten und Pflichtübertragungen geregelt. Denn der Gewerbetreibende, der Unternehmer, hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Wir prüfen nach:
Alle Prüfungen werden mit Prüfsiegel und Identnummerplakette versehen, außerdem werden alle Meßdaten in Prüfprotokollen festgehalten und archiviert.